Welche privaten Träger werden gefördert?
Erklärte Ziele der Förderung sind, die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern nachhaltig zu verbessern, ihre Selbsthilfeanstrengungen zu unterstützten und zur Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen.
Antragsberechtigt sind deutsche gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (NROs), also zum Beispiel Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs, mit entwicklungspolitischem Zweck – und damit grundsätzlich auch migrantische, diasporische NRO. Die Vorhaben sollen nachhaltig und breitenwirksam zivilgesellschaftliche Strukturen vor Ort stärken.
In der Regel handelt es sich um drei- bis vierjährige Projekte, die von den deutschen NROs zusammen mit lokalen Trägern in den Partnerländern umgesetzt werden. Die Projekte werden mit einem BMZ-Zuschuss von 75% gefördert, in Ausnahmen auch 90%. Den Rest bringen die Träger durch Eigenmittelbeiträge beispielsweise aus Spenden auf.
Für besonders große und erfahrene Träger gibt es außerdem die Programmlinie der Global-Programme. Diese großvolumigeren Vorhaben (1 - 5 Mio. Euro) widmen sich komplexen länder- und themenübergreifenden Maßnahmen. Ihnen werden daher attraktivere Konditionen gewährt.
Außerdem werden sogenannte Multi-Akteurs-Partnerschaften aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Regierung und/oder Wissenschaft gefördert, um im Sinne des Nachhaltigkeitsziels 17 der Agenda 2030 Partnerschaften zur Lösung globaler Zukunftsfragen zu unterstützen.