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Als Diaspora-Fachkraft Ihr Herkunftsland unterstützen
Sie möchten als Diaspora-Fachkraft Ihre Projektidee einreichen? Sie haben noch offene Fragen zu den Voraussetzungen, den Rahmenbedingungen und zum Bewerbungsprozess? Wir haben hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Derzeit unterstützen wir Kurzzeiteinsätze von Diaspora-Fachkräften in Albanien, Äthiopien, Ecuador, Georgien, Ghana, Indien, Kamerun, Kolumbien, Kosovo, Nepal, Serbien, Tunesien, Ukraine und Vietnam.
Als Diaspora-Fachkraft können sich Personen mit Migrationsgeschichte aus den oben genannten Ländern bewerben, deren berufliche oder akademische Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder in Deutschland erworben wurde und hier auch ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie sollten zudem über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung in Deutschland oder einem OECD-Land in dem Bereich verfügen, in dem Sie in Ihrem Herkunftsland als Diaspora-Fachkraft im Einsatz tätig sein möchten.
In der Regel handelt es sich bei den Partnerinstitutionen, in denen die Einsätze stattfinden, um gemeinnützige Institutionen, wie etwa öffentliche Einrichtungen, kommunale, regionale oder nationale Verwaltungs- und Dienstleistungsstrukturen, Bildungseinrichtungen, Strukturen der Gesundheitsversorgung – oder um zivilgesellschaftlich verfasste Organisationen. Die Partnerinstitution sollte bereits über mehrere Jahre existent sein und mindestens 5 bis 10 Mitarbeiter beschäftigen, damit das Wissen, das während des Kurzzeiteinsatzes weitergegeben wird, verankert und auch nach dem Einsatz angewendet werden kann. Förderwürdig sind vor allem Einsätze, die in übergeordneten Institutionen und Dachorganisationen stattfinden und von denen somit ein großer Multiplikator-Effekt zu erwarten ist.
Ja. Auch wenn Sie noch mit keiner konkreten Partnerinstitution in Kontakt stehen, können Sie sich bei uns als Diaspora-Fachkraft bewerben. Falls möglich, vermitteln wir Sie gern an geeignete Institutionen entsprechend Ihres Profils. Bitte bewerben Sie sich dafür auf unserer Website.
Nein, während des Kurzzeiteinsatzes besteht kein reguläres Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Partnerinstitution. Ihr Einsatz in der Partnerinstitution erfolgt ehrenamtlich. Es wird jedoch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Diaspora-Fachkraft und der Partnerinstitution geschlossen, in denen die Rahmenbedingungen des Einsatzes festgehalten werden.
Wenn Sie eine Förderzusage erhalten haben und unsicher sind, wie die Regelungen bezüglich Ihres aktuellen Arbeitgebers sind und wie die Aufwandsentschädigung steuerrechtlich zu betrachten ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin. Wir dürfen als GIZ leider keine Auskunft über Ihre individuelle Situation geben.
Mit unserem Angebot zur Förderung von Diaspora-Fachkräften unterstützen wir ehrenamtliches Engagement im Herkunftsland durch in Deutschland lebende Personen mit Migrationsgeschichte, die sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Herkunftsländer einsetzen wollen. Sofern dieses ehrenamtliche Engagement in Form eines Kurzzeiteinsatzes unseren Voraussetzungen entspricht, können wir dies durch verschiedene Leistungen unterstützen und finanziell durch eine Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses fördern. Hierdurch entsteht kein Arbeits- oder Auftraggeber-/Auftragnehmer-Verhältnis.
Die Zuschussvereinbarung ist ein Vertrag, den die GIZ im Fall einer positiven Förderentscheidung mit der Diaspora-Fachkraft abschließt. In der Zuschussvereinbarung werden alle Bedingungen für die finanziellen Leistungen festgelegt. Die Zuschussvereinbarung muss von beiden Vertragspartnern vor der Ausreise und vor Beginn des Einsatzes unterzeichnet werden. Bitte lesen Sie die Zuschussvereinbarung sorgfältig durch; sie enthält Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
- Übernahme Ihrer Reisekosten in Form einer länderspezifischen Reisekostenpauschale
- Abschluss eines Versicherungspakets, das eine Reisekrankenversicherung (für akute Erkrankungen), eine Reiseunfall- und eine Reisehaftpflichtversicherung beinhaltet
- Zahlung einer Aufwandsentschädigung pro Tag als Diaspora-Fachkraft
- Zahlung einer Pauschale für Verbrauchsmaterialien, die sie für die Durchführung Ihres Einsatzes benötigen (300 €)