Internationale Schulung zum besseren Schutz der Rechte afrikanischer Migrant*innen, die in arabischen Staaten arbeiten

Die Region der arabischen Staaten ist zu einem wichtigen Ziel für Arbeitsmigrant*innen, auch aus afrikanischen Ländern, geworden. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist der Anteil der Wanderarbeitnehmer*innen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in dieser Region mit 41,4 Prozent im Jahr 2019 weltweit am höchsten, verglichen mit dem weltweiten Durchschnitt von nur 5 Prozent. Während diese Arbeitnehmer*innen die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowohl ihrer Ziel- als auch ihrer Herkunftsländer fördern, sind ihre Rechte und Freiheiten nach wie vor gefährdet. Dies gilt insbesondere für gering qualifizierte Migranten*innen.
Lücken im Rechtsrahmen, mangelhafte Regulierung und Kontrolle sowie das „Kafala-System“ - eine in der arabischen Region weit verbreitete Praxis, die ausländische Arbeitnehmer*innen an ihre Arbeitgeber bindet, die ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung garantieren - sind einige der Gründe für die anhaltende Ausbeutung. Es kann unmenschliche Lebensbedingungen und Arbeitszeiten, den Entzug der Freizügigkeit, die Nichtzahlung von Löhnen, Gewalt, sexuellen Missbrauch und sogar den Tod umfassen.
Die diplomatischen Vertretungen in den Zielländern von Wanderarbeitnehmer*innen spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung und Verbesserung der Grundrechte und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer*innen. Aus diesem Grund organisierten die ILO, ihr Internationales Schulungszentrum (ITC) und das GIZ-Programm „Migration entwicklungspolitsch gestalten“ (MEG) eine viertägige Schulung für Konsularbeamte, Diaspora-Referenten und Arbeitsattachés, die in afrikanischen diplomatischen Vertretungen in arabischen Ländern arbeiten. Die Schulung „Förderung der Grundrechte, der Regierungsführung und des Schutzes von Wanderarbeitnehmer*innen - Die Rolle afrikanischer Konsularbeamter und Arbeitsattachés in den arabischen Staaten“ fand vom 14. bis 17. April in Katars Hauptstadt Doha statt.

In seiner Begrüßungsrede würdigte der Leiter des MEG-Programms, David Nii Addy, die Rolle der Wanderarbeiter*innen und der afrikanischen Diaspora, die einen wichtigen Beitrag zur internationalen Entwicklung in der arabischen Welt und darüber hinaus leisten. Doch neben den Chancen gibt es oft auch Schwachstellen. Und diejenigen, die im Haushalts- und Pflegesektor arbeiten - hauptsächlich Frauen - sind besonders gefährdet. „Deshalb sollten wir uns gemeinsam darum bemühen, die Grundrechte zu fördern, die Steuerung der Arbeitsmigration zu stärken und Wanderarbeitnehmer*innen zu schützen“, erklärte David Nii Addy und fügte hinzu, dass diese Ziele koordinierte Maßnahmen von Regierungen, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und den Migrant*innengemeinschaften erfordern.
Das viertägige Training umfasste ein breites Spektrum an Themen, darunter faire Anwerbungspraktiken, die Zusammenarbeit mit lokalen Regierungen, Schulungen vor der Ausreise, die Überwachung der Einhaltung internationaler Arbeitsgesetze und -normen, die Bedürfnisse und Schwachstellen afrikanischer Arbeitsmigrant*innen im Allgemeinen und von Frauen im Besonderen, komplexe Beschwerden sowie den Zugang zu Recht und Rechtsmitteln.
Auf der Grundlage des Trainings wird derzeit ein Handbuch zur Unterstützung und Stärkung des Personals afrikanischer diplomatischer Vertretungen ausgearbeitet. Darüber hinaus gründeten die Teilnehmenden vor der Rückreise in ihr jeweiliges Einsatzland eine Community of Practice, um den Erfahrungsaustausch zu vertiefen und die gegenseitige Unterstützung zu erleichtern.
Einige Eindrücke von Teilnehmenden der Schulung

Wanderarbeitnehmer*innen müssen nicht besonders behandelt werden, sie müssen einfach nur mit Respekt und Würde behandelt werden.

Bei jeder konsularischen Schutzmaßnahme gewährleisten wir den Zugang zu Recht, Gleichberechtigung und Vertretung im Einklang mit internationalen Werten und Standards. Diese Schulung war sehr hilfreich, um diese Werte und Standards zu betonen.

Vor dieser Schulung habe ich die Vernetzung mit den Behörden des Aufnahmelandes und den Interessenvertretern in den Zielländern von Wanderarbeitnehmer*innen nicht als wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Missbrauchs der Rechte von Wanderarbeitnehmer*innen angesehen. Die Schulung hat mir einen wichtigen Einblick in die Möglichkeiten der Vernetzung verschafft und ermöglicht es mir, Angelegenheiten in Zukunft rechtzeitiger und effektiver anzugehen.