Als Diaspora-Organisation das Herkunftsland stärken: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Sie möchten als Diaspora-Organisation Ihre Projektidee einreichen? Sie haben noch offene Fragen zu den Voraussetzungen, den Rahmenbedingungen und zum Bewerbungsprozess?
Wir haben hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Welche Organisationen können eine Förderung für Kleinprojekte erhalten?
- deren Mitglieder zu mindestens 50 Prozent aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen und/oder deren Vorstand sich zu mindestens 50 Prozent aus Personen mit Migrationsgeschichte aus Ländern des Globalen Südens zusammensetzt,
- die als juristische Person rechtlich in Deutschland eingetragen sind (vor allem in Form von eingetragenen Vereinen, Stiftungen oder ähnlichem),
- die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können (Freistellungs- bzw. Feststellungsbescheid, Satzung) und
- die für den Zeitraum der geplanten Projektdurchführung keine weitere Projektförderung durch die GIZ GmbH erhalten. Laufende Projekte müssen bis zum Zeitpunkt der Antragsauswahl abgeschlossen sein.
Für welche Länder wird die Förderung der Kleinprojekte von Diaspora-Organisationen angeboten?
Was wird in der Ausschreibung unter dem Begriff Migrationsgeschichte verstanden?
Zu Menschen mit Migrationsgeschichte zählen für uns alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.
Welche Bedingungen müssen im Partnerland eines Projekts erfüllt werden? In welcher Höhe und über welchen Zeitraum kann ein Projekt gefördert werden?
- Das Projekt muss gemeinsam von einer antragstellenden Diaspora-Organisationen in Deutschland und einer gemeinnützigen Organisation im Partnerland geplant und umgesetzt werden.
- Die Partnerorganisation vor Ort muss als juristische Person erkennbar sein und nach jeweils geltendem Recht gemeinnützig agieren.
- Die Projektinhalte müssen die Lebensbedingungen im Partnerland verbessern und sich an den Sustainable Development Goals (Nachhaltigen Entwicklungszielen) der Vereinten Nationen orientieren.
In welcher Höhe und über welchen Zeitraum kann ein Projekt gefördert werden?
Welche Projekte können nicht gefördert werden?
Abhängig vom Thema der Ausschreibung definiert sich, welche Projekte gefördert werden können.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
- Projekte, die ausschließlich humanitäre Hilfe leisten
- reine Infrastrukturprojekte und Baumaßnahmen
- Projekte, deren Folgeausgaben vom Projektträger oder anderen Partnern nicht übernommen werden können
- Projekte, die vornehmlich darin bestehen, Sachspenden von Deutschland in das jeweilige Land zu transportieren
- Projekte, die vornehmlich darin bestehen, Kredite abzuzahlen
- Projekte, die den polizeilichen oder militärischen Bereich betreffen
- Projekte, die wesentlich der Repräsentation und Kontaktpflege deutscher Stellen dienen
Wann und auf welchem Wege wird die Ausschreibung für die Förderung von Diaspora-Organisationen veröffentlicht?
Die Ausschreibungen werden auf dieser Website veröffentlicht. Zusätzlich wird die Ausschreibung über unseren E-Mail-Verteiler versendet. Falls Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine formlose E-Mail an die folgende Adresse.
diaspora2030[@]giz.de
Wie findet die Auswahl der Projekte statt?
Was bedeutet „Entwicklungsrelevanz“?
Wir realisieren unsere Projektförderung im Kontext nationaler Entwicklungsstrategien. Daher bitten wir Sie sich zu informieren, welche nationalen oder regionalen Entwicklungspläne in dem Land bzw. in dem Ort der Projektdurchführung vorliegen. Diese werden in der Regel von nationalen und/oder regionalen Regierungsinstitutionen veröffentlicht. Eine Übersicht über Schwerpunktsektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bietet auch die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ).
Welche finanzielle Unterstützung kann eine Diaspora-Organisation erhalten?
- Der maximale Zuschuss zu den Projektkosten durch die GIZ GmbHist abhängig von der jeweiligen Ausschreibung und wird mit der Ausschreibung bekannt gegeben.
- Zusätzlich zu dieser Summe können Verwaltungskosten als Pauschale in einer Höhe von 10 Prozent des beantragten Zuschusses übernommen werden. Mit dieser Pauschale sind alle administrativen Materialkosten, Büromaterial, Miete, Porto, Telefon, Internet etc. abgedeckt.
- Mindestens 10 Prozent der gesamten Fördersumme (einschließlich Verwaltungskosten) müssen von der Diaspora-Organisation als finanzieller Eigenbeitrag erbracht werden. Dieser darf auch aus Mitteln Dritter bestehen, jedoch nicht direkt oder indirekt aus Fördermitteln des BMZ.
- Alle Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen und bei einer finanziellen Prüfung vorgelegt werden können.
Kann ein Verein mehrere Projektskizzen einreichen?
Können auch Vereine einen Förderantrag stellen, die sich gerade erst gegründet haben, jedoch noch auf Ihren Freistellungsbescheid warten?
Können auch in Deutschland ansässige unternehmen eine Förderung beantragen?
Kann sich ein verein auf die Förderung bewerben, obwohl er gerade noch ein laufendes cim- oder GIZ-Projekt hat?
Kann auch eine Organisation in einem unserer Partnerländer einen Förderantrag stellen, ohne Diaspora-Partner in Deutschland?
Nein. Das Förderprogramm zielt auf die Stärkung entwicklungspolitischen Engagements von migrantisch-diasporischen Organisationen in Deutschland (und deren Zusammenarbeit mit Akteuren in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit). Demzufolge sind auch nur Organisationen in Deutschland antragsberechtigt.
Können die Fördermittel auch eingesetzt werden, um die Mitglieder der in Deutschland ansässigen Diaspora-Organisation weiterzubilden (etwa im Bereich Wissensaustausch oder sdgs)?
Nein. Das Programm dient dem Wissensaufbau (Kompetenzerweiterung) im Zielland. Eine Weiterbildung / Qualifizierung der in Deutschland lebenden Diaspora ist daher nicht förderfähig. Auch die bereitgestellten 10 Prozent Eigenfinanzierung müssen direkt der Projektumsetzung im Zielland zur Verfügung gestellt werden.
Kann der Wissensaustausch auch in Deutschland durchgeführt werden?
Sind auch interkulturelle Begegnungsprojekte und/oder Kulturaustausch (wie kino-festival, konzertreisen) förderfähig?
Wir würden gerne eine Schule einrichten und möchten Stühle, Tische und Lehrmaterialien kaufen. Können wir für diese Anschaffungen eine Förderung im Rahmen des Programms "Kleinprojektförderung" beantragen?
Das Förderprogramm dient der Weitergabe von Wissen und dem Kompetenzaufbau. Dies sollte im Mittelpunkt des zu fördernden Projekts stehen. Projekte, die sich ausschließlich auf die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder Infrastrukturmaßnahmen beziehen, sind nicht förderfähig.
Werden im Rahmen des Projekts Multiplikatoren ausgebildet, ist die Anschaffung von Materialien und/oder Anschauungsobjekten (die später weiter genutzt werden) möglich.
Gibt es weitere Geber, die die Arbeit von Diaspora-Organisationen fördern?
Ja, im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht weiterer Geber:
Schmitz-Stiftungen: Förderung für Entwicklungsprojekte im Globalen Süden
Stiftung Nord-Süd-Brücken
www.nord-sued-bruecken.de/ez-kleinprojektefonds.html
Mitmachzentrale / Engagement Global: zentrale Anlaufstelle für allgemeine Beratung rund um entwicklungspolitisches Engagement im Inland und Ausland
www.engagement-global.de/mitmachzentrale.html
Bengo/Engagement Global
https://bengo.engagement-global.de/neue-verfahren-ab-2016.html