Als Diaspora-Organisation das Herkunftsland stärken: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Sie möchten als Diaspora-Organisation Ihre Projektidee einreichen? Sie haben noch offene Fragen zu den Voraussetzungen, den Rahmenbedingungen und zum Bewerbungsprozess?

Wir haben hier Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Organisationen,...

  • deren Mitglieder zu mindestens 50 Prozent aus Personen mit Migrationsgeschichte bestehen und/oder deren Vorstand sich zu mindestens 50 Prozent aus Personen mit Migrationsgeschichte aus Ländern des Globalen Südens zusammensetzt,
  • die als juristische Person rechtlich in Deutschland eingetragen sind (vor allem in Form von eingetragenen Vereinen, Stiftungen oder ähnlichem),
  • die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können (Freistellungs- bzw. Feststellungsbescheid, Satzung) und
  • die für den Zeitraum der geplanten Projektdurchführung keine weitere Projektförderung durch die GIZ GmbH erhalten. Laufende Projekte müssen bis zum Zeitpunkt der Antragsauswahl abgeschlossen sein.

Albanien, Äthiopien, Ecuador, Georgien, Ghana, Indien, Kamerun, Kolumbien, Kosovo, Nepal, Serbien, Tunesien, Ukraine und Vietnam

Zu Menschen mit Migrationsgeschichte zählen für uns alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. 

  • Das Projekt muss gemeinsam von einer antragstellenden Diaspora-Organisationen in Deutschland und einer gemeinnützigen Organisation im Partnerland geplant und umgesetzt werden.
  • Die Partnerorganisation vor Ort muss als juristische Person erkennbar sein und nach jeweils geltendem Recht gemeinnützig agieren.
  • Die Projektinhalte müssen die Lebensbedingungen im Partnerland verbessern und sich an den Sustainable Development Goals (Nachhaltigen Entwicklungszielen) der Vereinten Nationen orientieren.

Die maximale Zuschusshöhe sowie die maximale Laufzeit wird für die jeweiligen Ausschreibungen definiert und bekannt gegeben.

Abhängig vom Thema der Ausschreibung definiert sich, welche Projekte gefördert werden können.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Projekte, die ausschließlich humanitäre Hilfe leisten
  • reine Infrastrukturprojekte und Baumaßnahmen
  • Projekte, deren Folgeausgaben vom Projektträger oder anderen Partnern nicht übernommen werden können
  • Projekte, die vornehmlich darin bestehen, Sachspenden von Deutschland in das jeweilige Land zu transportieren
  • Projekte, die vornehmlich darin bestehen, Kredite abzuzahlen
  • Projekte, die den polizeilichen oder militärischen Bereich betreffen
  • Projekte, die wesentlich der Repräsentation und Kontaktpflege deutscher Stellen dienen

Die Ausschreibungen werden auf dieser Website veröffentlicht. Zusätzlich wird die Ausschreibung über unseren E-Mail-Verteiler versendet. Falls Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine formlose E-Mail an die folgende Adresse.
diaspora2030[@]giz.de 

Aktuelle Ausschreibung

 

Die Projektskizzen werden nach folgenden inhaltlichen Kriterien geprüft:

  • Bezug zum Ausschreibungsthema
  • Nachvollziehbarkeit der Projektidee
  • Entwicklungsrelevanz und Ownership
  • Nachhaltigkeit

Wir realisieren unsere Projektförderung im Kontext nationaler Entwicklungsstrategien. Daher bitten wir Sie sich zu informieren, welche nationalen oder regionalen Entwicklungspläne in dem Land bzw. in dem Ort der Projektdurchführung vorliegen. Diese werden in der Regel von nationalen und/oder regionalen Regierungsinstitutionen veröffentlicht. Eine Übersicht über Schwerpunktsektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bietet auch die Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ).

BMZ

Wir bitten darum, pro Ausschreibung und Verein nur eine Projektskizze einzureichen.

Ja. Wichtig ist, dass die geforderten Dokumente spätestens zum Zeitpunkt der Projektauswahl vorliegen. Bitte geben Sie in einem solchen Fall auf der Projektskizze an (Checkliste letzte Seite), warum die Dokumente noch nicht vorliegen und bis wann sie diese voraussichtlich nachreichen können.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Akteure. Insofern können auch gemeinnützige Unternehmen (z. B. gUG und gGmbH) die Förderung beantragen. In diesem Fall sollten die Gesellschafter*innen Menschen mit Migrationsgeschichte sein.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Akteure. Insofern können auch gemeinnützige Unternehmen (z. B. gUG und gGmbH) die Förderung beantragen. In diesem Fall sollten die Gesellschafter*innen Menschen mit Migrationsgeschichte sein.

Nein. Das Förderprogramm zielt auf die Stärkung entwicklungspolitischen Engagements von migrantisch-diasporischen Organisationen in Deutschland (und deren Zusammenarbeit mit Akteuren in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit). Demzufolge sind auch nur Organisationen in Deutschland antragsberechtigt.

Nein. Das Programm dient dem Wissensaufbau (Kompetenzerweiterung) im Zielland. Eine Weiterbildung / Qualifizierung der in Deutschland lebenden Diaspora ist daher nicht förderfähig. Auch die bereitgestellten 10 Prozent Eigenfinanzierung müssen direkt der Projektumsetzung im Zielland zur Verfügung gestellt werden. 

Ein Aufenthalt in Deutschland kann Bestandteil des Projekts sein, sofern es sich um Maßnahmen handelt, die nicht im Zielland durchgeführt werden können und für den Erfolg der Maßnahme notwendig sind.

Nein. Projekte der interkulturellen Begegnung sowie zum Kulturaustausch sind nicht förderfähig. Die Projekte müssen direkt darauf abzielen, die Lebenssituation in den Herkunftsländern und die Existenzgrundlage der dort Lebenden zu verbessern (siehe hierzu auch Nachhaltigkeitsziele).

Sustainable Development Goals

Das Förderprogramm dient der Weitergabe von Wissen und dem Kompetenzaufbau. Dies sollte im Mittelpunkt des zu fördernden Projekts stehen. Projekte, die sich ausschließlich auf die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder Infrastrukturmaßnahmen beziehen, sind nicht förderfähig.


Werden im Rahmen des Projekts Multiplikatoren ausgebildet, ist die Anschaffung von Materialien und/oder Anschauungsobjekten (die später weiter genutzt werden) möglich.