Sich mit einem Kurzzeiteinsatz im Herkunftsland engagieren: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Sie möchten sich im Rahmen eines ehrenamtlichen Kurzzeiteinsatzes in Ihrem Herkunftsland engagieren und Ihr Know-how einbringen? Sie haben noch offene Fragen zu den Voraussetzungen, den Rahmenbedingungen oder zum Bewerbungsprozess?

Für welche Länder wird die Förderung von Kurzzeiteinsätzen durch Diaspora-Fachkräfte angeboten?

Derzeit unterstützen wir Kurzzeiteinsätze von Diaspora-Fachkräften in Albanien, Äthiopien, Ecuador, Georgien, Ghana, Indien, Kamerun, Kolumbien, Kosovo, Nepal, Serbien, Tunesien, Ukraine und Vietnam.

Als Diaspora-Fachkraft können sich Personen mit Migrationsgeschichte aus den oben genannten Ländern bewerben, deren berufliche oder akademische Abschluss in Deutschland anerkannt ist oder in Deutschland erworben wurde und hier auch ihren Lebensmittelpunkt haben. Sie sollten zudem über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung in Deutschland oder einem OECD-Land in dem Bereich verfügen, in dem Sie in Ihrem Herkunftsland als Diaspora-Fachkraft im Einsatz tätig sein möchten.

 

 

Ein Einsatz ist vor allem in den Themen Bereichen und Sektoren Gender, Klimaschutz und Gesundheit möglich – wichtig ist der entwicklungsrelevante Ansatz der Tätigkeit. Mit unserem Angebot möchten wir lokale Strukturen stärken, die vor allem in den Schwerpunktsektoren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen leisten können. Eine Orientierung für die jeweiligen Schwerpunktsektoren bieten die länderbezogenen Seiten der GIZ. Ein Bezug zwischen den Zielen des Einsatzes und den international gültigen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) muss in jedem Fall erkennbar sein.

In der Regel handelt es sich bei den Partnerinstitutionen, in denen die Einsätze stattfinden, um gemeinnützige Institutionen, wie etwa öffentliche Einrichtungen, kommunale, regionale oder nationale Verwaltungs- und Dienstleistungsstrukturen, Bildungseinrichtungen, Strukturen der Gesundheitsversorgung – oder um zivilgesellschaftlich verfasste Organisationen. Die Partnerinstitution sollte bereits über mehrere Jahre existent sein und mindestens 5 bis 10 Mitarbeiter beschäftigen, damit das Wissen, das während des Kurzzeiteinsatzes weitergegeben wird, verankert und auch nach dem Einsatz angewendet werden kann. Förderwürdig sind vor allem Einsätze, die in übergeordneten Institutionen und Dachorganisationen stattfinden und von denen somit ein großer Multiplikator-Effekt zu erwarten ist.

Die Partnerinstitution muss über die Infrastruktur, Geräte und sonstige technische Ausstattung verfügen, die für den Einsatz notwendig sind. Sie muss mindestens einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, idealerweise auch Unterkunft und Transportmöglichkeiten. Für die Vorbereitung und die Begleitung des Einsatzes muss zudem eine Ansprechperson der Partnerinstitution benannt werden, die den Kurzzeiteinsatz der Diaspora-Fachkraft sowohl inhaltlich als auch organisatorisch begleitet.

Ja. Auch wenn Sie noch mit keiner konkreten Partnerinstitution in Kontakt stehen, können Sie sich bei uns als Diaspora-Fachkraft bewerben. Falls möglich, vermitteln wir Sie gern an geeignete Institutionen entsprechend Ihres Profils. Bitte bewerben Sie sich dafür auf unserer Website.

Wir fördern Einsätze von mindestens zwei Wochen bis maximal drei Monaten. Es ist gegebenfalls möglich, die Dauer des Einsatzes in zwei Einsätze aufzuteilen. Die Einsatzzeit bezieht sich auf die Aktivitäten in der Partnerinstitution vor Ort; vorbereitende oder flankierende Tätigkeiten in anderen Ländern als den Einsatzländern können nicht gefördert werden.

Wir können Ihren Einsatz als Diaspora-Fachkraft fördern, wenn Sie mindestens 30 Stunden pro Woche bei der Partnerinstitution tätig sind. Für Einsätze von Dozenten im Hochschulbereich sind mindestens 20 Stunden pro Woche in der Partnerinstitution Voraussetzung für eine Förderung.

Nein, während des Kurzzeiteinsatzes besteht kein reguläres Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Partnerinstitution. Ihr Einsatz in der Partnerinstitution erfolgt ehrenamtlich. Es wird jedoch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Diaspora-Fachkraft und der Partnerinstitution geschlossen, in denen die Rahmenbedingungen des Einsatzes festgehalten werden.

Mit unserem Angebot zur Förderung von Diaspora-Fachkräften unterstützen wir ehrenamtliches Engagement im Herkunftsland durch in Deutschland lebende Personen mit Migrationsgeschichte, die sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Herkunftsländer einsetzen wollen. Sofern dieses ehrenamtliche Engagement in Form eines Kurzzeiteinsatzes unseren Voraussetzungen entspricht, können wir dies durch verschiedene Leistungen unterstützen und finanziell durch eine Aufwandsentschädigung in Form eines Zuschusses fördern. Hierdurch entsteht kein Arbeits- oder Auftraggeber-/Auftragnehmer-Verhältnis.

Der Antragsprozess beinhaltet folgende Schritte:

  1. Einreichung der Bewerbung inkl. Interessensabfrage an diaspora2030[@]giz.de
  2. Persönliches Beratungsgespräch der DF mit den Berater*innen des Programms Migration entwicklungspolitisch gestalten
  3. Erstellen der Kooperationsvereinbarung mit der Partnerinstitution
  4. Vorprüfung aller Voraussetzungen und Kriterien zur Förderung des Einsatzes durch die GIZ
  5. Antragstellung und Zusendung der Buchungsbestätigung für die Reise zum Einsatzort durch DF
  6. Finale Antragsprüfung durch die GIZ
  7. Erstellen der Zuschussvereinbarung und Abschluss des Versicherungspakets durch die GIZ

Für die Bewerbung als Diaspora-Fachkraft bitten wir Sie, Ihre Bewerbungsunterlagen inkl. Interessensabfrage verschlüsselt an diaspora2030[@]giz.de zu schicken. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen aktuellen Lebenslauf, eine Kopie Ihres Reisepasses, sowie ein kurzes Anschreiben bei, in dem Sie Ihre Motivation und Ihre Ideen für Ihren Einsatz darstellen. Falls Sie bereits eine konkrete Partnerinstitution kennen und einen Einsatzzeitraum im Kopf haben, geben Sie dies bitte ebenfalls mit an.

Zur Konkretisierung des Einsatzes wird anschließend eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Diaspora-Fachkraft und der Partnerinstitution geschlossen. Nach positiver Vorprüfung der Kooperationsvereinbarung durch die GIZ senden Sie uns den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Förderung als Diaspora-Fachkraft zu. Das Antragsformular erhalten Sie vorher von uns. Fällt die finale Prüfung des Antrags positiv aus, wird eine Zuschussvereinbarung durch die GIZ erstellt, in der alle Bedingungen der Einsatzförderung zwischen der GIZ und der Diaspora-Fachkraft geregelt werden. Zur Erstellung der Zuschussvereinbarung und für den Abschluss des Versicherungspakets benötigen wir darüber hinaus eine Buchungsbestätigung für Ihre Reise zum Einsatzort.

Kurzzeiteinsätze von Diaspora-Fachkräften erfolgen bedarfsorientiert. Das heißt, dass die Ziele des Einsatzes mit dem konkreten Bedarf der Partnerinstitution übereinstimmen müssen. Zwischen Diaspora-Fachkraft und Partnerinstitution wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der die entsprechend abgestimmten Ziele und Ergebnisse, ein Einsatzplan sowie die konkreten Aktivitäten und angewandten Methoden während des Einsatzes festgelegt werden. Zudem wird in der Kooperationsvereinbarung die Dauer des Einsatzes, inklusive Anfangs- und Enddatums, festgehalten. Diese Kooperationsvereinbarung wird Bestandteil der Zuschussvereinbarung, die die GIZ mit Ihnen abschließt.

Der „Einsatzbeginn“ bezeichnet den ersten Tag, den Sie in der Partnerinstitution vor Ort eingesetzt sind. Das „Einsatzende“ bezeichnet den letzten Tag Ihres Einsatzes vor Ort in der Partnerinstitution. Beide Tage sind in der Regel Wochentage. Die Reisetage zum und vom Einsatzort sind hiermit nicht gemeint.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung so früh wie möglich (ungefähr drei Monate vor Ihrem geplanten Einsatz) an diaspora2030[@]giz.de, damit wir den Antragsprozess einleiten können. Nach positiver Prüfung aller Voraussetzungen müssen alle Unterlagen (Bewerbung, Kooperationsvereinbarung, Antrag) mindestens vier Wochen vor Einsatzbeginn vollständig vorliegen, damit eine Zuschussvereinbarung erstellt werden kann. Diese muss vor Ihrer Ausreise unterzeichnet und im Original an die GIZ zurückgesandt werden. Ohne Zuschussvereinbarung kann ein Einsatz nicht durch die GIZ gefördert werden. Die Buchung Ihrer Reise sollte erst mit Vorlage der Zuschussvereinbarung erfolgen.

Die Kriterien zur Förderung als Diaspora-Fachkraft, die Eignung der Partnerinstitution sowie die Vereinbarkeit der Zielsetzung des Einsatzes mit dem entwicklungspolitischen Auftrag der GIZ prüft unser Team sowohl in Deutschland als auch in den Einsatzländern.

Die Zuschussvereinbarung ist ein Vertrag, den die GIZ im Fall einer positiven Förderentscheidung mit der Diaspora-Fachkraft abschließt. In der Zuschussvereinbarung werden alle Bedingungen für die finanziellen Leistungen festgelegt. Die Zuschussvereinbarung muss von beiden Vertragspartnern vor der Ausreise und vor Beginn des Einsatzes unterzeichnet werden. Bitte lesen Sie die Zuschussvereinbarung sorgfältig durch; sie enthält Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Die GIZ-Mitarbeiter*innen in Deutschland bieten Ihnen Beratung in der Vorbereitung für Ihren Kurzzeiteinsatz als Diaspora-Fachkraft an, während unsere Koordinatoren und Koordinatorinnen vor Ort den Kontakt zur Partnerinstitution aufnehmen. Auch wenn Sie noch keine Partnerinstitution haben, vermitteln wir Sie nach Möglichkeit gern entsprechend Ihres Profils.

Auch während Ihres Einsatzes im Partnerland stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen vor Ort als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.

Ihren Kurzzeiteinsatz als Diaspora-Fachkraft unterstützen wir mit der Übernahme Ihrer Reisekosten in Form einer länderspezifischen Reisekostenpauschale sowie mit dem Abschluss eines Versicherungspakets. Das Versicherungspaket beinhaltet die Absicherung für eine Reisekrankenversicherung (für akute Erkrankungen), eine Reiseunfall- und eine Reisehaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz beginnt 2 Tage vor dem Einsatzbeginn und endet 2 Tage nach Beendigung des Diaspora-Kurzzeiteinsatzes.

Darüber hinaus übernehmen wir eine Aufwandsentschädigung von 60 bis 90 Euro (abhängig vom Einsatzland) pro Tag (abgesehen von An- und Abreisetagen) als Diaspora-Fachkraft. Sofern Sie Verbrauchsmaterialien für die Durchführung Ihres Einsatzes benötigen, können wir die Kosten dafür ebenfalls in beschränktem Umfang, maximal bis zu 400 Euro, übernehmen.

Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt von der Dauer des Einsatzes ab.

  1. Bei Einsätzen bis zu 30 Tagen wird die finanzielle Unterstützung in zwei Tranchen ausgezahlt. Nach Eingang der original unterzeichneten Zuschussvereinbarung werden Ihnen die Reise- und Verbrauchsmaterialkosten sowie 20 Prozent der Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung übermittelt. Die restlichen 80 Prozent der Aufwandsentschädigung erhalten Sie nach Eingang der Einsatzbestätigung durch die Partnerinstitution und der Zusendung eines von Ihnen erstellten Schlussberichts. Dieser muss spätestens einen Monat nach Einsatzende vorliegen.
  2. Bei Einsätzen, die mehr als 30 Tage und bis zu drei Monate dauern, werden Ihnen nach Eingang der original unterzeichneten Zuschussvereinbarung die Reise- und Verbrauchsmaterialkosten erstattet. Darauf folgen monatliche Zahlungen der Aufwandsentschädigung jeweils zum Monatsende, wobei mindestens 10 Prozent der gesamten Aufwandsentschädigung einbehalten wird. Die Schlusszahlung der restlichen 10 Prozent erhalten Sie nach Eingang der Einsatzbestätigung durch die Partnerinstitution und der Zusendung eines von Ihnen erstellten Schlussberichts. Dieser muss spätestens einen Monat nach Einsatzende vorliegen.

Ihr Kurzzeiteinsatz wird durch den/die zuständige/n GIZ-Berater*in vor Ort begleitet, mit dem Sie wie auch die Partnerinstitution zu Beginn und während Ihres Einsatzes regelmäßig in Kontakt sind. Die genauen Berichtspflichten entnehmen Sie bitte Ihrer Zuschussvereinbarung.