Welche privaten Träger werden gefördert?

Erklärte Ziele der Förderung sind, die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern nachhaltig zu verbessern, ihre Selbsthilfeanstrengungen zu unterstützten und zur Verwirklichung der Menschenrechte beizutragen.

Antragsberechtigt sind deutsche gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (NROs), also zum Beispiel Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs, mit entwicklungspolitischem Zweck – und damit grundsätzlich auch migrantische, diasporische NRO. Die Vorhaben sollen nachhaltig und breitenwirksam zivilgesellschaftliche Strukturen vor Ort stärken.

In der Regel handelt es sich um drei- bis vierjährige Projekte, die von den deutschen NROs zusammen mit lokalen Trägern in den Partnerländern umgesetzt werden. Die Projekte werden mit einem BMZ-Zuschuss von 75% gefördert, in Ausnahmen auch 90%. Den Rest bringen die Träger durch Eigenmittelbeiträge beispielsweise aus Spenden auf.

Für besonders große und erfahrene Träger gibt es außerdem die Programmlinie der Global-Programme. Diese großvolumigeren Vorhaben (1 - 5 Mio. Euro) widmen sich komplexen länder- und themenübergreifenden Maßnahmen. Ihnen werden daher attraktivere Konditionen gewährt.

Außerdem werden sogenannte Multi-Akteurs-Partnerschaften aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Regierung und/oder Wissenschaft gefördert, um im Sinne des Nachhaltigkeitsziels 17 der Agenda 2030 Partnerschaften zur Lösung globaler Zukunftsfragen zu unterstützen.

Zwei Frauen sitzen an einem Tisch. Auf dem Tisch stehen zwei Laptops. Eine der Frauen zeigt mit dem Finger auf den Bildschirm eines Laptops. Die andere Frau hält einen Stift in der Hand. Vor ihr liegt ein offenes Notizbuch.

Weitere Informationen des BMZ zur Förderung von „Privaten Trägern“

Mit Klick auf diesen Link kommen Sie auf die Website des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Es gelten die dortigen Datenschutzhinweise.

Engagement Global

Die Umsetzung der Fördermittel erfolgt im Auftrag des BMZ über Engagement Global (Vorhaben ab 50 Tsd. Euro) und den sog. „Kleinprojektefonds“ (Erstantragsteller und Vorhaben bis 50 Tsd. Euro):

Engagement Global berät und unterstützt im Auftrag des BMZ entwicklungspolitisches, zivil-gesellschaftliches und kommunales Engagement.  Engagierte Nichtregierungsorganisationen bzw. Private Träger werden in allen Phasen eines Projekts - im Vorfeld und während der Antragstellung über die Projektdurchführung bis zum Abschluss des Vorhabens begleitet.

Auslandsprojekte/bengo 

Mitmachzentrale

Engagement Global berät und unterstützt im Auftrag des BMZ entwicklungspolitisches, zivil-gesellschaftliches und kommunales Engagement.

info[@]engagement-global.de

Kleinprojektefonds für Erstantragsteller und Vorhaben mit einem Fördervolumen bis 50 Tsd. Euro

Der sog. „Kleinprojektefonds“ für Erstantragsteller und Vorhaben mit einem Fördervolumen bis 50 Tsd. Euro wird von der Stiftung Nord-Süd-Brücken und den W.P. Schmitz-Stiftungen verwaltet. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken sind hierbei Ansprechstelle für ostdeutsche Träger, die W.P. Schmitz Stiftungen für westdeutsche Träger.

Zur Stiftung Nord-Süd-Brücken

Zu den W.P. Schmitz-Stiftungen